AGB Stand 31.Jan 2026
die rechtliche Seite:
wir erheben den Anspruch "Zulassung - von heute auf morgen " was aber keinerlei Garantie Versprechen darstellt. Wir haften nicht für daraus entstehende Schäden wenn Zulassungen nicht rechtzeitig fertig werden. Wer den Verzug zu verantworten hat ,spielt dabei keine Rolle. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie diesen Verzicht auf Schadenersatz.
Bitte achten Sie auf korrekt ausgestellte eVB Nummern , Vollständigkeit und Gültigkeit Ihrer Dokumente.
Beachten Sie auch, dass Sie bei bestehenden Steuerrückständen oder Rückständen bei der Stadtkasse / Kreisverwaltung keine Zulassung durch die Behörde erhalten.
Haftung bei Dokumentenverlust :
Im Rahmen eines Zulassungsvorgangs haften wir für die Neuausstellung verloren gegangener Dokumente bis zu einer Höhe von maximal 250.-€ und nur für direkten Ersatz bzw. Neuausstellung (Ausweis, Fz-Brief, Fz-Schein ) Wir haften nicht für weitergehende oder fiktive Ersatzansprüche wie Mietwagen, Abschleppkosten , Reisekosten , Verdienstausfall , Verzögerung bei der Zulassung usw.
Indem Sie uns mit einer Zulassung ,Umschreibung Abmeldung oä. beauftragen ,akzeptieren Sie unsere AGB in dieser Form .
++ wir bitten Sie bei Abholung auf Vollständigkeit Ihrer Dokumente zu achten. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden ++