Rupp-Dienstleistungen
rund ums Haus

AGB  Stand  31.Jan 2026

die   rechtliche Seite:

wir erheben den Anspruch "Zulassung - von heute auf morgen " was aber keinerlei Garantie Versprechen  darstellt. Wir  haften nicht für daraus entstehende Schäden wenn Zulassungen nicht rechtzeitig fertig werden. Wer den Verzug zu verantworten hat ,spielt dabei keine Rolle. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie diesen Verzicht auf Schadenersatz.
Bitte achten Sie auf korrekt ausgestellte eVB Nummern , Vollständigkeit und Gültigkeit Ihrer Dokumente.
Beachten Sie auch,  dass   Sie  bei  bestehenden  Steuerrückständen  oder Rückständen bei der Stadtkasse / Kreisverwaltung  keine Zulassung durch die Behörde erhalten.

Haftung bei Dokumentenverlust :
Im Rahmen eines Zulassungsvorgangs haften wir für die Neuausstellung verloren gegangener Dokumente bis zu einer Höhe von maximal 250.-€  und nur für direkten Ersatz bzw. Neuausstellung  (Ausweis, Fz-Brief, Fz-Schein ) Wir haften nicht für weitergehende oder fiktive  Ersatzansprüche wie Mietwagen, Abschleppkosten , Reisekosten , Verdienstausfall , Verzögerung bei der Zulassung usw.

Indem Sie uns mit einer Zulassung ,Umschreibung Abmeldung oä. beauftragen ,akzeptieren Sie unsere AGB in dieser Form .


++ wir  bitten Sie bei Abholung auf Vollständigkeit Ihrer Dokumente zu achten. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden ++